Das Interesse des Vermieters daran, Informationen über einen zukünftigen Mieter einzuholen, bevor er eine Wohnung vermietet, ist gegen das Interesse des Mieters an informationeller Selbstbestimmung abzuwägen. Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgericht Kaufbeuren hierzu. .
Ist der neugefasste § 940a ZPO geeignet, um die Räumung eines Gewerbemieters zu beschleunigen? Eine aktuelle Entscheidung des Kammergericht Berlin schafft Klarheit.