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Rechtsanwalt Gerd Ignatz Knoop

Rechtsanwalt
Gerd Ignatz Knoop

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Weitere Informationen über Gerd Ignatz Knoop

 

Seit 1988 bin ich in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen. Ich berate und vertrete Sie,  

- wenn Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger oder

  dessen  Haftpflichtversicherung geltend machen (Arzthaftungsrecht und Personenschadenregulierung),  

 

- wenn Sie Leistungen aus einer privaten Versicherung beanspruchen und Ihnen von der Versicherung diese Leistung

  vorenthalten wird, Ich vertrete Sie sowohl bei Problemen mit den Personenversicherungen als auch bei Problemen

  mit den Sachversicherungen oder der Haftpflichtversicherung. (Versicherungsrecht)

 

- oder wenn Sie Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung, von der gesetzlichen Krankenkasse, von der

  Berufsgenossenschaft, vom Versorgungsamt oder von sonstigen Sozialleistungsträgern (Sozialrecht) beanspruchen.

  

Worauf es ankommt:

Qualität  und viel Erfahrung …

 

Es geht in der Regel um Ihr Geld und um Ansprüche, die häufig weit in die Zukunft wirken. Deshalb: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten und vertreten, der für die Lösung Ihres Problems die erforderliche Erfahrung hat.

 

Aufgrund langjähriger Erfahrungen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung solcher Ansprüche kann ich die Erfolgsaussichten der geltend gemachten Ansprüche relativ früh beurteilen und eine effiziente Mandatsbearbeitung gewährleisten, die immer auch das Verhältnis von Kosten und Nutzen im Blick hat.

 

… und gute Beratung!

 

Gute anwaltliche Arbeit drückt sich auch dadurch aus, dass der Mandant den Rechtsanwalt versteht und die Empfehlungen und die eingeleiteten Schritte des Anwaltes nachvollziehen kann. Aus diesem Grund lege ich großen Wert darauf, auch komplizierte Sachverhalte in einer verständlichen Sprache darzustellen und Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden zu halten. Sollten Sie dennoch bei mir einmal das Gefühl haben, dass dieser Anspruch nicht erfüllt wird, sagen Sie es!