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Dr. Peter K.-D. Barandt, LL.M. (SMU, Dallas, Texas, USA)

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Weitere Informationen über Dr. Peter K.-D. Barandt, LL.M. (SMU, Dallas, Texas, USA)

Das Profil und die Philosophie meiner Anwaltskanzlei als deutscher und amerikanischer Rechtsanwalt Attorney at Law (New York) bestehend daraus, Mandanten in Rechtsangelegenheiten zwischen den USA einerseits und Deutschland andererseits durch rechtlichen Rat und ihre rechtliche Vertretung zu helfen und ihre Interessen zu wahren.

Dabei handelt es sich zum einen um die Interessenvertretung amerikanischer Mandanten oder in den USA auch nur ansässiger Mandanten in Deutschland und zum anderen um die Interessenvertretung deutscher Mandanten oder in Deutschland auch nur ansässiger Mandanten in den USA.

Insbesondere berate und vertrete ich meine Mandanten im deutsch-amerikanischen Nachlassrecht, Erbrecht und Trustrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht, einschließlich des deutsch-amerikanischen Erbschaftsteuerrechts und Nachlasssteuerrechts.

Fast alle von mir übernommenen Mandate beinhalten daher Angelegenheiten aus diesem transatlantischen Bereich zwischen Deutschland einerseits und Nordamerika andererseits.

Meinen Mandanten kommen dabei meine drei einschlägigen juristischen Universitätsabschlüsse zugute, nämlich erstens der deutschen Rechtswissenschaften an der Universität München, zweitens meiner deutschen Promotion zum Dr. iur. an der Juristischen Fakultät der Universität Passau mit einer beim Nomos-Verlag, Baden-Baden, veröffentlichten Dissertation zu einem steuerrechtlichen Thema, und drittens der amerikanischen Rechtswissenschaften in Dallas, Texas, USA, an der Law School der Southern Methodist University (SMU) mit Graduierung zum amerikanischen Master of Laws (LL.M.).

Ebenso kommt meinen Mandanten dabei meine vierfache berufliche Qualifikation zugute, nämlich erstens als deutscher Rechtsanwalt mit Zulassung beim Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main und mit anwaltlicher Vertretungsberechtigung bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof, zweitens als amerikanischer Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York), mit Zulassung beim Supreme Court des State of New York, drittens als deutscher Fachanwalt für Steuerrecht und viertens als Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer.

Neben meiner juristischen Ausbildung und Zulassung als deutscher und amerikanischer Rechtsanwalt in München, Dallas, Frankfurt am Main und New York habe ich ein deutsches wirtschaftswissenschaftliches Studium der Betriebswirtschaftslehre mit steuer- und wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt an den Universitäten München und Köln als deutscher Diplom-Kaufmann abgeschlossen, meine Kölner Diplomarbeit befasst sich mit Fragen des internationalen Wirtschaftsstrafrechts.

Meine beruflichen Erfahrungen und mein berufliches Know-how im Bereich der internationalen Wirtschafts- und Rechtsbeziehungen habe ich auf vier Kontinenten in Europa, Nordamerika, Südamerika und Australien gewonnen, nämlich zunächst bei der R & I Bank of Western Australia, heute Bank West, danach bei B.F. Goodrich in Ontario, Kanada, bei der Deutsch-Brasilianischen Industrie- und Handelskammer in Rio de Janeiro, Brasilien, bei Coopers & Lybrand in New York, New York, USA, bei Arthur Andersen in Düsseldorf, bei Ernst & Whinney, heute Ernst & Young, in Frankfurt am Main, wo ich drei Jahre lang als einziger Justiziar/General Counsel für den Bereich des gesamten deutschsprachigen Europas zuständig gewesen bin, bei der amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei Storey, Armstrong, Steger & Martin in Dallas, Texas, USA, als Justiziar/General Counsel eines amerikanischen Krankenhauskonzerns in Long Beach, Los Angeles, Kalifornien, USA, und seit 1988 in selbstständiger Praxis in Frankfurt am Main.

Die in meiner Person jeweils doppelt und gleichzeitig zum Einsatz kommenden Qualifikationen im deutsch-amerikanischen Recht sind für meine Mandanten insbesondere dann von Vorteil, wenn in deutsch-amerikanischen Rechtsangelegenheiten andere Anwaltskanzleien hierzu erst einmal verschiedene Spezialisten, seien es nun interne oder externe, zusammenstellen müssen, diese zu Rate ziehen, bei ihnen anfragen müssen und ihre Ergebnisse dann kosten- und zeitaufwendig unter oft nicht vermeidbaren Reibungs- und Zeitverlusten und entsprechenden Kommunikations-, Verspätungs- und Fehlerrisiken zu koordinieren versuchen müssen.

Wenn Sie in solchen Fällen daher nicht von einem Spezialisten zum anderen gereicht werden und mehrere Spezialisten gleichzeitig zu zahlen haben wollen, sollten Sie sich an mich wenden.