Mit Urteil vom 22. Januar 2019 (Aktenzeichen II ZR 143/17) hat der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis zwischen der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht und dem Recht einzelner Gesellschafter, im Wege der actio pro socio gegen einen Mitgesellschafter vorzugehen, entschieden.
Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis haben weitreichende finanzielle und sehr oft auch steuerliche Folgen. Daher ist es unerlässlich, bereits am Anfang einer Gesellschafterauseinandersetzung Steuerrisiken und Strategien zur Steueroptimierung mitzudenken.