Es ist nicht das erste mal, dass die Frage des Kopftuches am Arbeitsplatz die Arbeitsgerichte beschäftigt. Nun ist erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei der Frage der Zulässigkeit des Kopftuchverbotes gefragt.
Das Berliner Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Grundschullehrers, der sich selbst „Volkslehrer“ nennt, für zulässig erklärt. Der Pädagoge hatte auf seinem YouTube-Kanal Videos veröffentlich, in denen er eine „Überfremdung“ der „weißen Nationalstaaten“ in Europa kritisiert.
Italien hatte zweieinhalb Jahre für eine offizielle Namensänderung verstreichen lassen. Dagegen hat sich eine Transsexuelle vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich gewehrt. Sie bekommt eine Entschädigung für die lange Wartezeit.
Im Arbeitsrecht ist das Verbot der sachgrundlosen Befristung im Teilzeit- und Befristungsrecht im Falle einer vorherigen Beschäftigung des Öfteren ein Thema bei Zeitverträgen. Erst vor kurzer Zeit hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot auch weiterhin verfassungskonform ist.
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass es im Arbeitsrecht nicht immer rechtlich erlaubt ist, bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmen Religion zu achten.