Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH, Az.:VI B 69/09)) besteht für Hunderttausende Arbeitnehmer die Hoffnung, die Kosten für ein Arbeitszimmer doch von der Steuer absetzen zu können. Die Münchener Finanzrichter äußerten kürzlich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der bisherigen gesetzlichen Regelungen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine sogenannte Praxisausfallversicherung, die fortlaufende Betriebskosten im Falle einer Erkrankung des Betriebsinhabers erstattet, eine private Versicherung darstellt. Die Versicherungsleistung ist nicht zu versteuern.
Widerruft der vorläufige Insolvenzverwalter die vom Geschäftsführer einer Gesellschaft erteilte Einzugsermächtigung und kommt es dadurch zur Rückbuchung der an das Finanzamt gezahlten Lohnsteuern, haftet der Geschäftsführer nicht für die Lohnsteuerschuld (FG Münster, Urteil v. 2.7.2009 - 10 K 1549/08 L).
Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung senken die Einkünfte und Bezüge des Kindes unter den erforderlichen Grenzbetrag auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist (FG Münster, Urteil v. 4.6. 2009 - 3 K 840/08 Kg).
Ein inländisches Kreditinstitut haftet bis zur Höhe des ausgezahlten Betrags für die Erbschaftsteuer auf den gesamten dem Erben angefallenen Erwerb von Todes wegen einschließlich eines Erwerbs aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall, wenn ein Erbe nicht im Inland wohnt (BFH, Urt. v. 12.3.2009 - II R 51/07, veröffentlicht am 15.7.2009).