Die Veräußerung eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar. So der auf den ersten Blick unscheinbare Leitsatz des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 22.4.2008. Das Besondere: Mit dieser Entscheidung werden plötzlich auch Verluste aus Privatverkäufen abziehbar. Gerade dies aber hatte der Fiskus bei Dingen des täglichen Gebrauchs bisher mit Hinweis auf die fehlende Einkünfteerzielungsabsicht ausgeschlossen.
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ab. Sie finanziert sich allein aus Beiträgen der Arbeitgeber und ist eine Pflichtversicherung. Die Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden und die Versicherungsbeiträge dorthin abzuführen.
Viele Unternehmen sind mit ihren Mitarbeitern im Betrieb ihrer Kunden vor Ort tätig (z.B. Wartung und Pflege von Softwareprogrammen). Die Angestellten der Unternehmen bewegen sich daher oft zwischen ihrer Wohnung, dem Firmensitz und den Kunden. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10.7.2008 (VI R 21/07) handelt es sich bei den Fahrten zwischen dem Firmensitz und den Kunden nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Von den Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen derzeit nur 70% der entstandenen Kosten als Werbungskosten abgezogen werden. Übernimmt ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Kosten für eine Bewirtung im Namen seines Arbeitgebers, kann er diese Kosten nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs v. 19.6.2008 (VI R 48/07) ungekürzt als Werbungskosten abziehen. Im Übrigen ist er nicht verpflichtet, die Gäste aufzuzählen.