Ab 1. Januar 2015 gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder. Der Bundesrat stimmte am 19.12.2014 dem Änderungsgesetz zu, es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden.
Der Finanzausschuss hat den Weg zu Änderungen am System der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht frei gemacht. Die Vorschrift soll erheblich enger gefasst werden als bisher.
Die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht sollen erheblich enger gefasst werden als bisher. So sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BT-Drucks. 18/3018) unter anderem niedrigere Grenzwerte vor. Das Gesetzgebungsverfahren wird diese Woche sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat Gegenstand einer ersten Beratung sein.
Am 19.3.2014 haben sich 44 Staaten und Gebiete in einer gemeinsamen Erklärung zum Automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten bekannt und gleichzeitig einen Zeitplan vorgelegt.