Nach einer Scheidung wird häufig die Frage nach gemeinsamen Haushaltsgegenständen und deren Aufteilung relevant. Hinsichtlich der Herausgabe eines vorehelich angeschafften Hundes ist nun eine Frau nach ihrer Scheidung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart (OLG) gescheitert.
Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption bei nichtehelichen Familien ist unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes, hat nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.