Wenn Einreisende in die EU Fehler bei der Bargeldanmeldung machen oder diese völlig unterbleibt, droht an den deutschen Flughäfen anstelle eines herzlichen Empfanges meist ein Aufgriff durch die deutschen Zöllner. In der Regel wird gleich ein Teil des nicht angemeldeten Barmittelbetrages als Sicherheit einbehalten und ein zollrechtliches Bußgeldverfahren eingeleitet. Trotz Aufklärungen durch Merkblätter der EU und Hinweisschilder an den Flughäfen kommt es überwiegend meist unwissentlich zu Verstößen gegen bestehende Anmeldepflichten von Barmitteln.