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Rechtsanwalt
Andreas Ackenheil

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Andreas Ackenheil Rechtsanwalt
Raiffeisenstr. 23 a
55270 Klein-Winternheim

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Weitere Informationen über Andreas Ackenheil

Ackenheil Anwaltskanzlei – Die Tierrechtskanzlei

Rechtsanwalt Andreas Ackenheil

 

Der Spezialist für Tierrecht Rechtsanwalt Andreas Ackenheil ist mit seiner bundesweit tätigen Tierrechtskanzlei Ackenheil Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Pferderechts (Pferdekauf / Schadenersatz und Rückabwicklung Pferdekaufvertrag) und des Hunderechts (Hundebeisserei, Hundehaltungserlaubnis Listenhund, gefährlicher Hund), gerade auf dem Gebiet der Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes nach Landeshundegesetz sowie auf die rechtlichen Fragen zu Haustieren aller Art(Exotenhaltung, Cite-Abkommen ) spezialisiert.

Im Rahmen seiner tierrechtlichen Rechtsberatungberät und vertritt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil u.a. Pferdehalter, Pferdezüchter, Hundehalter, Züchter von Haustieren sowie Vereine und Verbände. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Tierrechtsexperte im DAV und zählt zum Kreis der deutschen Pferdeanwälte.

Tierfreunden ist Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil durch seine Beiträge in Print- und Onlinemedien bekannt, darunter „Der Hundereporter“, „HundKatzePferd – Das Fachmagazin für den Tierarzt“, „SitzPlatzFuss“ oder im Magazin des Deutschen Tierschutzbundes, Saarland. Er ist zudem der Rechtsexperte von PetsTV, dem Tiersender im Smart-TV in Deutschland.

Tierrechtsanwalt Ackenheil hat im Wolters Kluwer Verlag einen Ratgeber „Ihr Recht rund ums Haustier“ veröffentlicht, welcher sich an alle Haustierhalter richtet und Rechtsfragen rund um den Hund, das Pferd, Kleintieren sowie Exoten, auch für den juristischen Laien verständlich darstellt.

Tätigkeitsschwerpunkte neben dem Tierrecht / Pferderecht / Hunderecht / Tierarzthaftung

Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, Klein-Winternheim bei Mainz, arbeitet auf dem Gebiet des

  • Medizinrechts und insbesondere des
  • Arzthaftungsrechts.

Beratung und Vertretung zum Tierrecht

Rechtsanwalt Andreas Ackenheil stellt seine Expertise im Bereich des allgemeinen Tierrechts, insbesondere als Spezialist für Pferderecht und Hunderecht in allen rechtlichen Fragen und Streitigkeiten rund um das Tier zur Verfügung – zu seinen Mandanten zählen unter anderem Tierhalter, Veterinärmediziner, Pferdezüchter und Hundezüchter sowie Vereine, die sich der Zucht sowie dem Tierschutz verschrieben haben.

Insbesondere: Expertise im Pferderecht

Die Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zu pferderechtlichen Anliegen betrifft beispielsweise Fragen des Pferdekaufs, des Pferdekaufvertrags, dem Pferdekauf von Privat und/oder dem Pferdehändler, des Pferdeeinstellvertrags bzw. der Pferdepension. Des Weiteren berät er bei Unfällen im Zusammenhang mit Pferden (Weideunfall, Vergesellschaftung), zum Pferd im Straßenverkehr (u.a. Pferdetransport, Pferd im Anhänger) und zur Tierhalterhaftung (z.B. nach einem Pferdetritt) sowie zur veterinärmedizinischen Untersuchung und Behandlung von Pferden (Tierarztvertrag, Ankaufuntersuchung).

Rechtsanwalt Ackenheil zählt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Pferderechts zum kleinen Kreis der in Deutschland spezialisierten Anwälte für den Bereich des Pferderechts.

Insbesondere: Expertise im Tierarztrecht / Tierarzthaftung

Um umfassend rechtlich kompetent auf dem Gebiet des Tierarztmedizinrechts beraten zu können und hierfür tierärztliche Diagnosen, Befunde, Therapien, Operationstechniken, tierärztliche Rechnungen, Gutachten etc. korrekt bewerten zu können müssen selbstverständlich auch medizinrechtliche Kenntnisse mit einfließen.

Ein hervorzuhebendes Merkmal der Tierkanzlei Ackenheil ist hierbei der fachübergreifende Zusammenschluss der Rechtsgebiete Medizinrecht | Tiermedizinrecht | Tierarzthaftung

Insbesondere: Hunderecht

Mit umfassender langjähriger anwaltlicher Berufserfahrung steht Tieranwalt Andreas Ackenheil seinen Mandanten des Weiteren in Rechtsfragen rund um den Hund zur Seite.

Seine tierrechtliche Praxis betrifft insbesondere Auseinandersetzungen rund um die Gefährlichkeitsfeststellung eines Hundes z.B. nach einer Hundebeisserei, der Abwehr von behördlichen Auflagen wie eines Maulkorbzwang und/oder Leinenpflicht, um Streitigkeiten wegen Lärmbelästigung, Fragen der Hundehalterhaftung (Hundebisse / Hund wird gebissen / Hund hat gebissen im Tier-Mensch- oder Tier-Tier-Verhältnis), um die Hundetrainererlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz sowie Streitigkeiten von Hundezuchtvereinen, Vereinsrecht, Vereinsausschluss, Zuchtsperre.

Rechtsverhältnisse rund ums Tier

Ob es das Pferd, den Hund oder ein anderes Haustier betrifft: Rechtsanwalt Andreas Ackenheil berät zu allen tierrechtlichen Anliegen, insbesondere

  • des Tierkaufs und Tierverkaufs (Pferdekauf, privater Pferdeverkauf)
  • des Tierarztvertrags (Behandlungsvertrag, Haftung Tierarzt)
  • zu Haftungsfragen (Tierhalterhaftung)
  • zum Vereinsrecht (Zuchtsperre, Zuchtverein, VdH Streit )

und übernimmt Streitfälle, die einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung bedürfen.

Neben der Beratung und Vertretung zu tierrechtlichen Vertrags-und Haftungsangelegenheiten, in denen Rechtsanwalt Ackenheil

  • für seine Mandanten bundesweit tätig wird und
  • für die er eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung des Falls anbietet,

ist Andreas Ackenheil auch als Experte für Tierrecht u.a. für TV-Sendungen sowie für Informations- und Fortbildungsveranstaltungen von Züchtern, Tierärzten, Vereinen und Stiftungen gefragt.

Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, bundesweite Rechtsberatung

Über den Arbeitsschwerpunkt als Spezialist für Tierrecht hinaus steht Rechtsanwalt Andreas Ackenheil seinen Mandanten in Rechtsfragen der Humanmedizin bzw. des Medizinrechts und insbesondere des Arzthaftungsrechts zur Seite. In seiner allgemein-medizinrechtlichen Praxis berät Rechtsanwalt Ackenheil unter anderem zu Fragen der strafrechtlichen Haftung und zivilrechtlichen Haftung (Schmerzensgeld und Schadenersatz) im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, zum Berufsrecht der Heilberufe sowie zur Vertragsgestaltung (vom Behandlungsvertrag bis zu berufs- und gesellschaftsrechtlichen Anliegen der Gründung oder des Verkaufs der Arztpraxis / Tierarztpraxen) und übernimmt die gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung.

Information und Kontakt: Ackenheil Anwaltskanzlei

Sie erreichen die Tierrechtskanzlei Ackenheil persönlich und postalisch in der Raiffeisenstraße 23a in 55270 Klein-Winternheim / Mainz (circa 15 Fahrtminuten vom Mainzer Dom), gerne zu Terminvereinbarung und Vorgespräch unter:

Telefon 0 61 36/76 28 33

E-Mail: info@tierrecht-anwalt.de

Homepage: https://tierrecht-anwalt.de

Die Kanzlei ist geöffnet:

9.00 bis 12.00 Uhr, montags bis freitags sowie

14.00 bis 17.00 Uhr, montags, dienstags, donnerstags & freitags.