Beschl. v. 02.09.2016, Az.: BVerwG 5 AV 12.16
Verfahrensgang:
vorgehend:
OVG Niedersachsen - 12.07.2016 - AZ: 4 LA 191/16
BVerwG, 02.09.2016 - BVerwG 5 AV 12.16
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 2. September 2016
durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Stengelhofen
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Störmer und Dr. Fleuß
beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerde der Antragstellerin "gegen die Nichtzulassung der Revision" in dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2016 (4 LA 191/16) und ihr Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts werden verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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