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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 05.01.2015, Az.: BVerwG 7 A 20.12
Anordnung des Ruhens des Klageverfahrens auf Antrag der Beteiligten
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 05.01.2015
Referenz: JurionRS 2015, 10152
Aktenzeichen: BVerwG 7 A 20.12
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlagen:

§ 173 VwGO

§ 251 ZPO

BVerwG, 05.01.2015 - BVerwG 7 A 20.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. Januar 2015
durch
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

Tenor:

Auf Antrag der Beteiligten wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Klageverfahrens angeordnet.

Schipper

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