Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 20.06.2014, Az.: BVerwG 8 C 15.14
Rückforderung der Zuwendung bzgl. Förderung des Ausbaus des Löschwasserteichs
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.06.2014
Referenz: JurionRS 2014, 19544
Aktenzeichen: BVerwG 8 C 15.14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VGH Bayern - 25.07.2013 - AZ: VGH 4 B 13.727

Rechtsgrundlage:

§ 49a Abs. 1 VwVfG

Hinweis:

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 20.06.2014 - AZ: 8 B 67/13

BVerwG, 20.06.2014 - BVerwG 8 C 15.14

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 20. Juni 2014
durch
den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Deiseroth und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Rudolph
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 25. Juli 2013 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren wird vorläufig auf 104 936,66 € festgesetzt.

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.