Beschl. v. 25.06.2013, Az.: BVerwG 1 WB 44.12
Rechtsgrundlagen:
§ 8 BPersVG
BVerwG, 25.06.2013 - BVerwG 1 WB 44.12
In dem Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn Oberstabsfeldwebel ...,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte ...,
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frentz,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer,
den ehrenamtlichen Richter Oberst Reinelt und
den ehrenamtlichen Richter Oberfeldwebel Zwing
am 25. Juni 2013
beschlossen:
Tenor:
Die Verfahren BVerwG 1 WB 42.12 und BVerwG 1 WB 44.12 werden zu gemeinsamer Beratung und Entscheidung verbunden.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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