Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 21.05.2013, Az.: BVerwG 6 A 4.13
Einstellen des Verfahrens bei Rücknahme der Klage
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 21.05.2013
Referenz: JurionRS 2013, 37874
Aktenzeichen: BVerwG 6 A 4.13
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 21.05.2013 - BVerwG 6 A 4.13

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 21. Mai 2013
durch
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Möller
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz des von ihren Vertretern bevollmächtigten Rechtsanwalts S. vom 6. Mai 2013 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO und § 159 Satz 1 VwGO i.V.m. § 100 Abs. 1 ZPO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.

Dr. Möller

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.