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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 09.04.2013, Az.: BVerwG 9 A 5.13 (9 A 24.12)
Rücknahme der Klage und Einstellung des Verfahrens
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 09.04.2013
Referenz: JurionRS 2013, 34383
Aktenzeichen: BVerwG 9 A 5.13 (9 A 24.12)
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 09.04.2013 - BVerwG 9 A 5.13 (9 A 24.12)

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 9. April 2013
durch
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bick
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000 EUR festgesetzt.

Gründe

1

Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 22. März 2013 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.

Dr. Bick

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