Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 27.02.2013, Az.: BVerwG 9 A 21.12
Anordnung des Ruhens des Klageverfahrens auf Antrag der Parteien
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.02.2013
Referenz: JurionRS 2013, 32436
Aktenzeichen: BVerwG 9 A 21.12
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlagen:

§ 173 VwGO

§ 251 ZPO

BVerwG, 27.02.2013 - BVerwG 9 A 21.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 27. Februar 2013
durch
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Christ
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

Tenor:

Auf Antrag der Parteien wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Klageverfahrens angeordnet.

Dr. Christ

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.