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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 30.01.2013, Az.: BVerwG 9 A 18.12
Anordnung des Ruhens des Klageverfahrens auf Antrag der Parteien
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 30.01.2013
Referenz: JurionRS 2013, 10359
Aktenzeichen: BVerwG 9 A 18.12
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlagen:

§ 173 VwGO

§ 251 ZPO

BVerwG, 30.01.2013 - BVerwG 9 A 18.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. Januar 2013
durch
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Christ
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

Tenor:

Auf Antrag der Parteien wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Klageverfahrens angeordnet.

Dr. Christ

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