Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 30.01.2013, Az.: BVerwG 9 A 18.12
Beschl. v. 30.01.2013, Az.: BVerwG 9 A 18.12
Anordnung des Ruhens des Klageverfahrens auf Antrag der Parteien
BVerwG, 30.01.2013 - BVerwG 9 A 18.12
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. Januar 2013
durch
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Christ
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Tenor:
Auf Antrag der Parteien wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO das Ruhen des Klageverfahrens angeordnet.
Dr. Christ
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