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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 03.01.2013, Az.: BVerwG 2 A 10.10
Beweiserhebung bzgl. Ursächlichkeit eines Unfallereignisses für Beschwerden auf HNO-ärztlichem Gebiet
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 03.01.2013
Referenz: JurionRS 2013, 10110
Aktenzeichen: BVerwG 2 A 10.10
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 03.01.2013 - BVerwG 2 A 10.10

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 3. Januar 2013
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz und
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen
beschlossen:

Tenor:

  1. 1.

    Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob das von der Klägerin geschilderte Unfallereignis vom 10. September 2001 ursächlich für deren Beschwerden auf HNO-ärztlichem Gebiet ist und welcher Art diese Beschwerden sind.

  2. 2.

    Die Beweisaufnahme soll erfolgen durch ergänzende Befragung von Herrn Prof. Dr. M. auf der Grundlage des von ihm in den Verfahren BVerwG 2 A 3.06 und BVerwG 2 A 9.08 unter dem 21. Januar 2009 erstatteten schriftlichen Gutachtens.

  3. 3.

    Mit der Durchführung der Beweisaufnahme wird der Berichterstatter beauftragt.

Domgörgen

Dr. Heitz

Thomsen

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