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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.11.2012, Az.: BVerwG 1 WB 22.12
Bindung eines Soldaten als Betroffenen einer Sicherheitsüberprüfung i.R.s. Befragung durch den Militärischen Abschirmdienst und i.R.s. Anhörung durch den zuständigen Geheimschutzbeauftragten an die Wahrheitspflicht
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 20.11.2012
Referenz: JurionRS 2012, 32553
Aktenzeichen: BVerwG 1 WB 22.12
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 1 SG

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerwG - 20.11.2012 - AZ: 1 WB 21/12

BVerwG, 20.11.2012 - BVerwG 1 WB 22.12

In dem Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn Hauptmann ...,
...,
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte ...,
... -
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frantz als Vorsitzende,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Eppelt,
die ehrenamtliche Richterin Oberstabsarzt Huger und
den ehrenamtlichen Richter Stabshauptmann Stroscher
am 20. November 2012
beschlossen:

Tenor:

Die Verfahren BVerwG 1 WB 21.12 und BVerwG 1 WB 22.12 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

Die Anträge werden zurückgewiesen.

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