Beschl. v. 24.10.2012, Az.: BVerwG 7 A 10.11
Rechtsgrundlage:
BVerwG, 24.10.2012 - BVerwG 7 A 10.11
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. Oktober 2012
durch
den den Richter am Bundesverwaltungsgericht Guttenberger
beschlossen:
Tenor:
Der Streitwert wird auf 3 250 000 € festgesetzt.
Gründe
Die Kosten zusätzlich eingeforderter Erdverkabelungen belaufen sich auf ca. 130 000 000 €; bei 2,5 % der Investitionssumme ergibt sich der festgesetzte Streitwert (Ziffer 34.1.1 des Streitwertkatalogs), § 52 Abs. 1 GKG.
Guttenberger
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.