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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 24.10.2012, Az.: BVerwG 7 A 10.11
Festsetzung des Streitwerts nach Ziff. 34.1.1 des Streitwertkatalogs
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.10.2012
Referenz: JurionRS 2012, 26591
Aktenzeichen: BVerwG 7 A 10.11
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 52 Abs. 1 GKG

BVerwG, 24.10.2012 - BVerwG 7 A 10.11

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. Oktober 2012
durch
den den Richter am Bundesverwaltungsgericht Guttenberger
beschlossen:

Tenor:

Der Streitwert wird auf 3 250 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Kosten zusätzlich eingeforderter Erdverkabelungen belaufen sich auf ca. 130 000 000 €; bei 2,5 % der Investitionssumme ergibt sich der festgesetzte Streitwert (Ziffer 34.1.1 des Streitwertkatalogs), § 52 Abs. 1 GKG.

Guttenberger

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