Beschl. v. 18.09.2012, Az.: BVerwG 5 C 24.10
BVerwG, 18.09.2012 - BVerwG 5 C 24.10
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. September 2012
durch
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Stengelhofen
als Einzelrichterin
beschlossen:
Tenor:
Auf den Antrag der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Revisionsverfahren auf 13 122 € festgesetzt (§ 33 Abs. 1 und 8 Satz 1 Halbs. 1 RVG i.V.m. § 52 Abs. 1 und 3 GKG analog).
Stengelhofen
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.