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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.09.2012, Az.: BVerwG 2 AV 19.12
Anforderungen an die Verbindung und Begründetheit von zwei Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Einlegung von Anhörungsrügen
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 13.09.2012
Referenz: JurionRS 2012, 23200
Aktenzeichen: BVerwG 2 AV 19.12
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 13.09.2012 - BVerwG 2 AV 19.12

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 13. September 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen
sowie die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hartung und Dr. Kenntner
beschlossen:

Tenor:

Die Verfahren BVerwG 2 AV 11.12 bis BVerwG 2 AV 20.12 sowie BVerwG 2 PKH 5.12 bis BVerwG 2 PKH 16.12 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Anträge des Antragstellers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts werden abgelehnt.

Die mit Schreiben des Antragstellers vom 20. August 2012 erhobenen Anhörungsrügen und Gegenvorstellungen sowie die Anträge auf "Tatbestandsberichtigung" und Beschlussergänzung werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

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