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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 31.07.2012, Az.: BVerwG 4 A 7003.11
Anspruch auf Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld"; Beteiligungsrecht der Anwohner im luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren; Räumliche Erstreckung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf den gesamten Einwirkungsbereich des Flughafens
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 31.07.2012
Referenz: JurionRS 2012, 28555
Aktenzeichen: BVerwG 4 A 7003.11
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlagen:

§ 5 Abs. 1 VerkPBG

§ 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG

Fundstelle:

BVerwGE 144, 44 - 82

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerwG - 31.07.2012 - AZ: 4 A 7001/11

Weitere Verbundverfahren:
BVerwG - 31.07.2012 - AZ: 4 A 7002/11

BVerwG, 31.07.2012 - BVerwG 4 A 7003.11

In den Verwaltungsstreitsachen
BVerwG 4 A 7001.11
BVerwG 4 A 7002.11
BVerwG 4 A 7003.11
hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 4. Juli 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch,
die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp und Dr. Bumke und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Petz
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 1 tragen die Kläger jedes Verfahrens - jeweils gesamtschuldnerisch -1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2 und 3 sind nicht erstattungsfähig.

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