Urt. v. 17.07.2012, Az.: BVerwG 1 WB 65.11
BVerwG, 17.07.2012 - BVerwG 1 WB 65.11
In dem Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn Hauptfeldwebel ...,
...,
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frentz,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer,
den ehrenamtlichen Richter Oberstleutnant Kuhnke und
den ehrenamtlichen Richter Hauptfeldwebel Eckertz
am 17. Juli 2012
beschlossen:
Tenor:
Die Verfahren BVerwG 1 WB 61.11 und BVerwG 1 WB 65.11 werden zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden.
Die Anträge werden als unzulässig verworfen.
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