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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.06.2010, Az.: BVerwG 8 C 27.09
Zulässigkeit und Wirksamkeit von Fortgeltungsklauseln in Heimverträgen mit Leistungsempfängern der sozialen Pflegeversicherung zur Fortzahlung des Heimentgeltes über den Sterbetag des Bewohners hinaus
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 02.06.2010
Referenz: JurionRS 2010, 21956
Aktenzeichen: BVerwG 8 C 27.09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Magdeburg - 22.02.2006 - AZ: 6 A 1303/04 MD u.a.

OVG Sachsen-Anhalt - 02.07.2008 - AZ: 3 L 55/06 u.a.

BVerwG, 02.06.2010 - BVerwG 8 C 27.09

In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 2. Juni 2010
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Gödel,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß und
die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg, Dr. Hauser und Dr. Held-Daab
für Recht erkannt:

Tenor:

Hinsichtlich der Klägerin zu 4 wird das Revisionsverfahren eingestellt. Die Revisionen der Klägerinnen zu 1 bis 3 und 5 bis 7 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin zu 1 zu 1/4 und die Klägerinnen zu 2 bis 7 zu je 1/8.

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