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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.06.2010, Az.: BVerwG 3 B 24.10
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Möglichkeit eines Ausschlusses einer begehrten Zuordnung eines Vermögensgegenstandes durch bereits erfolgte anderweitige Zuordnung; Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zulässigkeit einer Rücknahme eines Zuordnungsbescheides gegenüber einem Restitutionsberechtigten nach dem Ablauf von zwei Jahren
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 02.06.2010
Referenz: JurionRS 2010, 19796
Aktenzeichen: BVerwG 3 B 24.10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Berlin - 17.12.2009 - AZ: 30 A 268.06

VG Berlin - 17.12.2009 - AZ: 30 A 273.06

VG Berlin - 17.12.2009 - AZ: 30 A 272.06

VG Berlin - 17.12.2009 - AZ: 30 A 270.06

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerwG - 02.06.2010 - AZ: 3 B 22/10

Weitere Verbundverfahren:
BVerwG - 02.06.2010 - AZ: 3 B 23/10
BVerwG - 02.06.2010 - AZ: 3 B 25/10

BVerwG, 02.06.2010 - BVerwG 3 B 24.10

In den Verwaltungsstreitsachen
...
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 2. Juni 2010
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Dr. h.c. Rennert und Dr. Wysk
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerden der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Dezember 2009 werden zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

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