Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.02.2010, Az.: BVerwG 9 KSt 2.10
Änderung der Festsetzung eines Streitwerts mehr als sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung der Hauptsache
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 18.02.2010
Referenz: JurionRS 2010, 11593
Aktenzeichen: BVerwG 9 KSt 2.10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

BVerwG - 13.05.2009 - AZ: BVerwG 9 A 71.07

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerwG - 18.02.2010 - AZ: 9 KSt 1/10

BVerwG, 18.02.2010 - BVerwG 9 KSt 2.10

In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. Februar 2010
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Storost und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte und Domgörgen
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde der Kläger gegen den Streitwertbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 71.07 - wird verworfen.

Die Erinnerung der Kläger gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 21. Dezember 2009 - BVerwG - 9 A 71.07 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen zu je einem Drittel die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.