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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 27.01.2010, Az.: BVerwG 6 PB 33.09
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.01.2010
Referenz: JurionRS 2010, 41549
Aktenzeichen: BVerwG 6 PB 33.09
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 27.01.2010 - BVerwG 6 PB 33.09

Tenor:

  1.  

    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf 5 000 € festgesetzt ( § 23 Abs. 3 Satz 2, § 33 Abs. 1 und 8 Satz 1 Halbs. 1 RVG i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG analog).

Büge

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