Beschl. v. 20.07.2016, Az.: 2 BvC 14/15
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvC 14/15
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn H...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 11. Juni 2015 - EuWP 88/14 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 20. Juli 2016 beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 6. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
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