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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.07.2016, Az.: 2 BvC 66/14
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ablehnung des Antrags auf Zulassung eines Rechtsbeistands mangels Vorlage einer zur wirksamen Prozessvertretung erforderlichen, auf das konkrete Verfahren bezogenen Vollmacht
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 13.07.2016
Referenz: JurionRS 2016, 20828
Aktenzeichen: 2 BvC 66/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160713.2bvc006614

BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvC 66/14

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
der Frau S...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 13. November 2014 - EuWP 68/14 -
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
und Antrag auf Zulassung eines Beistands
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 13. Juli 2016 beschlossen:

Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung des Herrn Dr. G. als Beistand wird abgelehnt.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 [BVerfG 03.09.1957 - 2 BvR 7/57] <109>; 105, 197 <235>).

Gründe

1

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. §§ 114, 121 ZPO).

2

Der Antrag auf Zulassung des Herrn Dr. G. als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG ist abzulehnen, da es bereits an der Vorlage einer zur wirksamen Prozessvertretung erforderlichen, auf das konkrete Verfahren bezogenen Vollmacht fehlt (§ 22 Abs. 2 BVerfGG).

3

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juni 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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