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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 22.06.2016, Az.: 2 BvC 17/15
Verwerfung der Wahlprüfungsbschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 22.06.2016
Referenz: JurionRS 2016, 19805
Aktenzeichen: 2 BvC 17/15
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160622.2bvc001715

BVerfG, 22.06.2016 - 2 BvC 17/15

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn V...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 11. Juni 2015 - EuWP 64/14 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 22. Juni 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 12. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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