Beschl. v. 18.04.2016, Az.: 2 BvC 49/14
Rechtsgrundlage:
BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvC 49/14
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerden
1. der Frau von W...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 3. Juli 2014 - WP 178/13 -,
2. des Herrn H...,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 3. Juli 2014 - WP 140/13 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski am 18. April 2016 beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.
Gründe
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 23. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
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