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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.04.2016, Az.: 2 BvC 34/14
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 04.04.2016
Referenz: JurionRS 2016, 14381
Aktenzeichen: 2 BvC 34/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160404.2bvc003414

Rechtsgrundlage:

§ 24 S. 2 BVerfGG

BVerfG, 04.04.2016 - 2 BvC 34/14

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn Daniel Roggenkemper,
Kurfürstenstraße 1, 60486 Frankfurt am Main,
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 - WP 24/13 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 4. April 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 27. Januar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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