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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 14.03.2016, Az.: 2 BvC 40/14
Versagung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 14.03.2016
Referenz: JurionRS 2016, 13170
Aktenzeichen: 2 BvC 40/14
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160314.2bvc004014

Rechtsgrundlage:

§ 24 S. 2 BVerfGG

BVerfG, 14.03.2016 - 2 BvC 40/14

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn Dr. G...,
1. unmittelbar gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 - WP 111/13 -,
2. mittelbar gegen
§ 6 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des 22. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl I S. 1082),
in Kraft getreten am 9. Mai 2013
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski am 14. März 2016 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 3. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf

König

Maidowski

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