Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 09.08.2012, Az.: 1 BvR 1304/12
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 09.08.2012
Referenz: JurionRS 2012, 35234
Aktenzeichen: 1 BvR 1304/12
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

FG Köln - 27.10.2011 - AZ: 14 K 1612/10

BFH - 16.03.2012 - AZ: IX B 180/11

BVerfG, 09.08.2012 - 1 BvR 1304/12

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
der Frau J...
gegen a)
den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. März 2012 - IX B 180/11 -,
b)
das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27. Oktober 2011 - 14 K 1612/10 -
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Eichberger,
Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. August 2012 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Kirchhof

Eichberger

Masing

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.