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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.03.2012, Az.: 2 BvC 13/11
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 13.03.2012
Referenz: JurionRS 2012, 15764
Aktenzeichen: 2 BvC 13/11
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 24 S. 2 BVerfGG

BVerfG, 13.03.2012 - 2 BvC 13/11

In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn H ... ,

gegen 1.

den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 - WP 29/09 -,

2.

die Dauer des Wahlprüfungsverfahrens,

3.

die Weigerung der Botschaften, Wahlpost, die nicht mit einer deutschen Briefmarke frankiert ist, weiterzuleiten,

4.

die 5 % - Klausel,

5.

die Regelungen des Bundeswahlgesetzes, die vorsehen, dass der Bundeswahlleiter vom Bundesminister des Innern ernannt wird und dieser Mitglieder der Bundestagsparteien für den Bundeswahlausschuss bestimmt,

6.

die vermeintliche Missachtung der Anregungen und Bedenken der OSZE

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsident Voßkuhle,
Lübbe-Wolff,
Gerhardt,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf

am 13. März 2012 beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle

Lübbe-Wolff

Gerhardt

Landau

Huber

Hermanns

Müller

Kessal-Wulf