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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 13.07.2011, Az.: 1 BvR 1472/11
Zulässigkeit einer ohne substantiierte Begründung eingelegten Verfassungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 13.07.2011
Referenz: JurionRS 2011, 29093
Aktenzeichen: 1 BvR 1472/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Mainz - 05.05.2008 - AZ: 6 K 525/07

OVG Rheinland-Pfalz - 21.01.2009 - AZ: OVG 6 A 10637/08

BVerwG - 26.01.2011 - AZ: BVerwG 8 C 45.09

Rechtsgrundlage:

§ 93a BVerfGG

BVerfG, 13.07.2011 - 1 BvR 1472/11

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

des Rechtsanwalts Dr. S...

gegen

das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2011 - BVerwG 8 C 45.09 -

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richter Gaier,
Paulus
und die Richterin Britz

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 13. Juli 2011 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist.

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Gaier

Paulus

Britz

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