Beschl. v. 30.05.2011, Az.: 1 BvR 656/10
Verfahrensgang:
vorgehend:
VG Hamburg - 07.07.2009 - AZ: 10 K 2336/07
OVG Hamburg - 05.01.2010 - AZ: 4 Bf 276/09.Z
OVG Hamburg - 05.02.2010 - AZ: 4 Bf 26/10.Z
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde
der Frau K...,
...
gegen
- a)
den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Februar 2010 - 4 Bf 26/10.Z -,
- b)
den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 2010 - 4 Bf 276/09.Z -,
- c)
das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7. Juli 2009 - 10 K 2336/07 -,
- d)
die Bescheide des Norddeutschen Rundfunks vom 19. Juli und 20. September 2006 in der Form des Widerspruchsbescheids vom 30. April 2007 - 315 502 815 -
hier:
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und
Beiordnung eines Rechtsanwalts
BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 656/10
In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richter Gaier,Paulus und
die Richterin Britz
am 30. Mai 2011
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt L... zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.
Gaier
Paulus
Britz
Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.