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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 25.05.2011, Az.: 2 BvC 9/10
Die offensichtliche Unbegründetheit einer Wahlprüfungsbeschwerde über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments ergibt sich aus dem Berichterstatterschreiben; Begründetheit einer Wahlverfassungsbeschwerde über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 25.05.2011
Referenz: JurionRS 2011, 19363
Aktenzeichen: 2 BvC 9/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn M...,
...
gegen
die Zurückweisung seines Wahleinspruchs
gegen
die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 - EuWP 30/09 -

BVerfG, 25.05.2011 - 2 BvC 9/10

In dem Verfahren
...
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung
der Richterinnen und Richter Präsident Voßkuhle, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau, Huber, Hermanns
am 25. Mai 2011
beschlossen:

Tenor:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Berichterstatterschreiben vom 21. April 2011 mitgeteilten Gründen offensichtlich unbegründet. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG abgesehen.

Voßkuhle
Di Fabio
Mellinghoff
Lübbe-Wolff
Gerhardt
Landau
Huber
Hermanns

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