Beschl. v. 25.05.2011, Az.: 2 BvC 9/10
Verfahrensgegenstand:
Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn M...,
...
gegen
die Zurückweisung seines Wahleinspruchs
gegen
die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 - EuWP 30/09 -
BVerfG, 25.05.2011 - 2 BvC 9/10
In dem Verfahren
...
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung
der Richterinnen und Richter Präsident Voßkuhle, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau, Huber, Hermanns
am 25. Mai 2011
beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Berichterstatterschreiben vom 21. April 2011 mitgeteilten Gründen offensichtlich unbegründet. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG abgesehen.
Voßkuhle
Di Fabio
Mellinghoff
Lübbe-Wolff
Gerhardt
Landau
Huber
Hermanns
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