Beschl. v. 17.05.2011, Az.: 1 BvR 780/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
OVG Nordrhein-Westfalen - 13.02.2009 - AZ: 16 A 844/08
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde des Herrn R...
gegen
...
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -
BVerfG, 17.05.2011 - 1 BvR 780/09
In dem Verfahren
...
die hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Kirchhof und
die Richter Eichberger, Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 17. Mai 2011
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Kirchhof
Eichberger
Masing
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