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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 10.06.2010, Az.: 2 BvR 882/09
Verlängerung einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 10.06.2010
Referenz: JurionRS 2010, 21423
Aktenzeichen: 2 BvR 882/09
ECLI: [keine Angabe]

Fundstelle:

RPsych (R&P) 2010, 232

Verfahrensgegenstand:

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

BVerfG, 10.06.2010 - 2 BvR 882/09

In dem Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Voßkuhle,
den Richter Mellinghoff und
die Richterin Lübbe-Wolff
gemäß § 32 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 10. Juni 2010
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die einstweilige Anordnung vom 22. Juni 2009, wiederholt durch Beschluss vom 9. Dezember 2009, wird erneut für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Voßkuhle
Mellinghoff
Lübbe-Wolff

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