Beschl. v. 26.03.2010, Az.: 2 BvR 2506/09
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde
des Herrn J ... ,
...
gegen
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 5. Oktober 2009 - A 6 L 344/09 -
BVerfG, 26.03.2010 - 2 BvR 2506/09
In dem Verfahren
...
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Osterloh und
die Richter Mellinghoff, Gerhardt
am 26. März 2010
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die einstweilige Anordnung vom 9. Oktober 2009 - 2 BvQ 72/09 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Osterloh
Mellinghoff
Gerhardt
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