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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.01.2010, Az.: 1 BvR-(3) 3189/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 18.01.2010
Referenz: JurionRS 2010, 10419
Aktenzeichen: 1 BvR-(3) 3189/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Köln - 26.05.2009 - AZ: 313 F 49/08

OLG Köln - 20.11.2009 - AZ: 25 UF 126/09

nachgehend:

BVerfG - 18.01.2010 - AZ: 1 BvR 3189/09

BVerfG - 14.07.2010 - AZ: 1 BvR 3189/09

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerde des Herrn L. gegen

  1. a)

    den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 -,

  2. b)

    den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 -

    hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfeund Beiordnung eines Rechtsanwalts

BVerfG, 18.01.2010 - 1 BvR-(3) 3189/09

In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof
am 18. Januar 2010
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin O. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.

Hohmann-Dennhardt
Gaier
Kirchhof

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