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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.01.2010, Az.: 1 BvR 365/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 12.01.2010
Referenz: JurionRS 2010, 10398
Aktenzeichen: 1 BvR 365/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Köln - 11.12.2008 - AZ: 301 F 14/08

OLG Köln - 23.01.2009 - AZ: 21 WF 14/09

nachgehend:

BVerfG - 11.03.2010 - AZ: 1 BvR 365/09

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerde
des Herrn C...,
...
gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Januar 2009 - 21 WF 14/09 -,
b) den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2008 - 301 F 14/08 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und
Beiordnung eines Rechtsanwalts

BVerfG, 12.01.2010 - 1 BvR 365/09

In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof
am 12. Januar 2010
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Dem Beschwerdeführer wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt G. beigeordnet.

Hohmann-Dennhardt
Gaier
Kirchhof

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