Beschl. v. 09.12.2009, Az.: 2 BvR 882/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Landau - 16.10.2008 - AZ: 2 StVK 255/06
OLG Zweibrücken - 18.03.2009 - AZ: 1 Ws 365/08 (Vollz)
BVerfG - 22.06.2009 - AZ: 2 BvR 882/09
nachgehend:
Fundstelle:
RPsych (R&P) 2010, 111
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde
des Herrn P...
gegen
a)
den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 18. März 2009 - 1 Ws 365/08 (Vollz) -,
b)
den Beschluss des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 16. Oktober 2008 - 2 StVK 255/06 -,
c)
die Ankündigung der Zwangsmedikamentierung des Beschwerdeführers durch Schreiben des ...klinikums .... vom 28. September 2006 - Dr. Atm./Zs. -
hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 882/09
In dem Verfahren
...
hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Voßkuhle,
den Richter Mellinghoff und
die Richterin Lübbe-Wolff
gemäß § 32 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)
am 9. Dezember 2009
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die einstweilige Anordnung vom 22. Juni 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Voßkuhle
Mellinghoff
Lübbe-Wolff
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