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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 01.12.2009, Az.: 1 BvR 1941/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 01.12.2009
Referenz: JurionRS 2009, 28087
Aktenzeichen: 1 BvR 1941/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Frankfurt am Main - 17.07.2009 - AZ: 5 UF 180/09

Verfahrensgegenstand:

Verfassungsbeschwerde
...
gegen
den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2009 - 5 UF 180/09 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 1941/09

In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof
am 1. Dezember 2009
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Hohmann-Dennhardt
Gaier
Kirchhof

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