Beschl. v. 01.12.2009, Az.: 1 BvR 1941/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Frankfurt am Main - 17.07.2009 - AZ: 5 UF 180/09
Verfahrensgegenstand:
Verfassungsbeschwerde
...
gegen
den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2009 - 5 UF 180/09 -
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 1941/09
In dem Verfahren
...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt und
die Richter Gaier, Kirchhof
am 1. Dezember 2009
einstimmig beschlossen:
Tenor:
Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.
Hohmann-Dennhardt
Gaier
Kirchhof
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