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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 05.08.2009, Az.: 2 BvR 2633/08
Voraussetzungen der nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Verfassungsmäßigkeit des § 66b Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz und den Gleichheitsgrundsatz
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 05.08.2009
Referenz: JurionRS 2009, 22257
Aktenzeichen: 2 BvR 2633/08
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Frankfurt am Main - 13.03.2008 - AZ: 5/3 Kls-23/07-48/43 Js 13289/90

LG Frankfurt am Main - 09.04.2008 - AZ: 5/27 Kls 740 Js 19120/86

BGH - 10.09.2008 - AZ: 2 StR 320/08

BGH - 21.11.2008 - AZ: 2 StR 437/08

Fundstelle:

ZAP EN-Nr. 689/2009

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerfG - 05.08.2009 - AZ: 2 BvR 2098/08

Verfahrensgegenstand:

Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2633/08

In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden
...
hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
die Richter Broß, Di Fabio und Landau
gemäß § 93b in Verbindung mit
§ 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 5. August 2009
einstimmig beschlossen.

Tenor:

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Der Antrag des Beschwerdeführers zu 2) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts S... wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

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