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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.12.2016, Az.: XI ZR 231/16
Verlust des Rechtsmittels der Revision nach der Rücknahme derselben
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.12.2016
Referenz: JurionRS 2016, 31128
Aktenzeichen: XI ZR 231/16
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:151216BXIZR231.16.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Düsseldorf - 08.07.2015 - AZ: 12 O 341/14

OLG Düsseldorf - 28.04.2016 - AZ: I-6 U 152/15

BGH, 15.12.2016 - XI ZR 231/16

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Dezember 2016 durch denVizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Joeres und Dr. Matthias sowiedie Richterinnen Dr. Menges und Dr. Dauber

beschlossen:

Tenor:

Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 28. April2016 verkündete Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565 Satz 1, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: bis 3.000 €

Ellenberger

Joeres

Matthias

Menges

Dauber

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